Es herrscht Geschlechtertrennung der Begeleitpersonen in den Umkleiden.
Kursteilnehmer vor dem betreten der Schwimmhalle abduschen!
Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden, wobei Badebekleidung selbsverständlich ist.
Das Schwimmbecken darf erst auf Aufforderung des Kursleiters betreten werden.
Das Betreten der Schwimmhalle mit Straßenkleidung der Begleitperson ist NICHT gestattet.
Die Begleitperson sind vor, während und nach dem Kurs NICHT in der Schwimmhalle!
Die Erziehungsberechtigten der Kursteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sich Ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht vor und nach dem Schwimmuntericht unbeaufsichtigt in den Räumen
bewegen/aufhalten.
Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz gelten nur für die Dauer des Schwimmkurses.
Gabi´s Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
Stunden, die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden, verfallen. Es gibt dafür keine Erstattung oder Gutschrift. (z.B. Familienfeier, Krankheit, Urlaub usw.)
Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei offenen Wunden, Hautausschlägen und ansteckenden Krankheiten werden nicht zugelassen.
Die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung ist Folge zu leisten.